Aktuelles 

EXOTIS Ausflug zum Klingnauer Stausee, Samstag 1. Juni 2024

Dieser Anlass ist für alle interessierte offen,
auch Nichtmitglieder, Eltern/Grosseltern mit Kinder/Enkelkinder sind herzlich willkommen.

Anmeldung (verbindlich) bis 22. Mai 2024 an:
Andy Fuchs Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Klingnauer Stausee
PDF zum Ausdrucken
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EXOTIS-Reise nach Kolumbien

Zu den besten Hotspots Kolumbiens.

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Das artenreichste Land der Welt für Vögel 
20./ 21 Juli bis 12./13. August 2024

Reiseunterlagen pdf
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Die Exotis engagiert sich im Naturschutz

Anlässlich unserer diesjährigen Costa Rica – Reise besuchten wir auch die La Tigra Lodge, in welcher wir in einzigartigen Baumhäusern direkt in den Baumwipfeln des Regenwaldes logieren konnten. Sehr viel über die Bewohner dieses Waldes lernten wir auf einer Nachtwanderung, konnte man doch viele Bewohner sehen, die sich tagsüber verstecken.
Gleichzeitig war in dem Reiseprogramm auch geplant einen Baum zu pflanzen. Vor Ort lernten wir dann auch das komplette Projekt kennen. Reserva Bosque La Tigra ist aus dem Wunsch heraus entstanden, den bestehenden Wald rund um die La Tigra Rainforest Lodge mit dem grössten privaten Schutzgebiet, dem Children’s Eternal Rainforest zu verbinden. Der biologische Korridor soll den Austausch und den Schutz vom Aussterben bedrohter Tierarten fördern und die Tiere auch in der Umgebung von San Ramón ansiedeln. Es geht im Wesentlichen darum zwei durch Abholzung getrennte Waldstücke zwischen der Karibikküste und Monteverde durch Aufforstung wieder zu verbinden. Daneben wird noch eine Schule mit Schwerpunkt Nachhaltigkeit in Natur-/ und Artenschutz betrieben.

Baumpflanzer

Geplant war pro Reisegruppe (ich, Familie Rey und Familie Wipf) einen Baum zu pflanzen. Mit den zusätzlich vor Ort direkt gespendeten Bäumen kamen wir auf die stattliche Zahl von gesamt 6 Bäumen. Ich habe in der Folge im Namen der Exotis Schweiz noch 4 zusätzliche Bäume finanziert, sodass am Schluss ganze 10 Stück neu gepflanzt worden sind. Die Details wo die Bäume stehen, welche Arten gepflanzt worden sind und wie die Situation aktuell ausschaut lässt sich dem ausgestellten Zertifikat entnehmen.

Zertifikat 1     Zertifikat 2     Zertifikat 3     Zertifikat 4

https://bosquelatigra.com/de

Andy Fuchs
Verantwortlicher für Vogelfragen
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Kontrolle durch kantonale Veterinärämter


Bericht: Walter Mägerli, Ehrenpräsident der EXOTIS

An der letzten EXOTIS-Fachtagung wurde bekannt, dass Verantwortliche von Veterinärämtern einiger Kantone in letzter Zeit Kontrollen bei Vogelhalterinnen und Vogelhalterin durchführten. Dabei sollen teilweise unmögliche Forderungen gestellt worden sein. Die EXOTIS Schweiz geht dem Problem nach und bittet um konkrete Angaben. Nur so kann sie sich für die betreffenden Halterinnen und Halter einsetzen.
An der EXOTIS-Fachtagung vom 12. November 2022 in Kirchberg wurden den Teilnehmenden interessante Vorträge geboten. Ich möchte nicht auf die einzelnen Referate eingehen, sondern ein anderes Thema aufgreifen. Ein ausführlicher Bericht dazu kann im GF 2/2023 nachgelesen werden.

Befremdliche Forderungen
Ich habe von EXOTIS-Mitgliedern gehört, dass einige ihrer Kolleginnen und Kollegen in letzter Zeit Besuch von den kantonalen Veterinärämtern erhalten haben. Dabei sollen teilweise unmögliche Forderungen gestellt worden sein. In einem Fall, näheres darüber weiss ich allerdings nicht, soll von einer Vogelhalterin verlangt worden sein, dass sie neue Volieren-Elemente einbauen müsse, weil die bestehenden «alt» seien.
Meines Wissens gibt es weder im Tierschutzgesetz noch in den zugehörigen Verordnungen Vorschriften bezüglich dem Alter von Einrichtungen. Sämtliche Einrichtungsgegenstände müssen immer auf ihre Zustände überprüft werden. Das heisst, es dürfen keine gefährlichen Stellen vorhanden sein, an denen sich Tiere verletzen können. Die Einrichtungen müssen auch so sein, dass Tiere nicht ausbrechen können. Aber «alt» ist kein Kriterium.

Richtlinien für Änderungen
Die Veterinärämter der Kantone sind für den Vollzug der Gesetze und zugehörigen Verordnungen verantwortlich. Kantone können weitere Verordnungen zum Thema erlassen. Sie dürfen aber die Bundesgesetzgebung nicht abschwächen. Beispielsweise können Gehegegrössen gegenüber der Bundesverordnungen vergrössert, nicht aber verkleinert werden. Solche Änderungen müssen in kantonalen Richtlinien festgehalten werden.

Einsprachemöglichkeit
Verlangen Veterinärämter nach einer Kontrolle entsprechende Massnahmen, müssen diese schriftlich und mit Rechtsmittelbelehrung erfolgen. Das heisst, die beanstandeten Punkte müssen mit dem Hinweis auf entsprechende Paragraphen des Gesetzes und der zugehörigen Verordnung geltend gemacht werden. So hat der Tierhalter die Möglichkeit, eine entsprechende Einsprache zu machen. Es genügt auf keinen Fall, dass die Kontrollierenden einfach sagen, «wechsle diese Elemente aus».

Wichtig zu wissen
Nachdem scheinbar bei einigen EXOTIS-Mitgliedern solche verschärfenden Kontrollen gemacht und Änderungen verlangt wurden, möchte sich die Verbandsleitung und die Präsidentenkonferenz ein Bild über die geforderten Massnahmen machen.
Um das aber machen zu können, benötigt der Verband konkrete Angaben zu solchen Forderungen. Folgende Angaben sind nötig:
- Datum der Kontrolle
- Kanton, in dem die Kontrolle stattgefunden hat
- Was wurde konkret gefordert?
- Liegt eine schriftliche Verfügung vor?
- Welche Fristen zur Behebung wurden angesetzt?
- Kontaktdaten des Einsenders für Rückfragen (bleiben innerhalb der EXOTIS)

Bitte um Mitarbeit
Liebe EXOTIS-Mitglieder, wenn ihr von solchen Forderungen betroffen seid, meldet euch beim Verantwortlichen für Vogelfragen, Andy Fuchs. Die Meldungen werden analysiert und zusammengefasst. Wenn nötig und sinnvoll kann die Verbandsleitung beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vorstellig werden und um Klärung allfällig umstrittener Punkte bitten.

Vorbildliche Haltung
Grundsätzlich steht die EXOTIS hinter den Tierschutzgesetzen und den zugehörigen Verordnungen. Sie ist aber auch daran interessiert, dass die Vorgaben richtig umgesetzt werden.
Es ist für uns als Mitglieder und Vogelhalter wichtig, unsere Haltungen regelmässig zu überprüfen und falls nötig auch Verbesserungen an den Einrichtungen vorzunehmen. Es ist zum Beispiel selbstverständlich, dass die Anlagen sauber gehalten, Futter- und Wassergeschirr vor Verschmutzung geschützt werden und Sitzstangen wenn nötig ausgewechselt werden.

Nötige Angaben über die Kontrolle von Veterinärkontrollen:
- Datum der Kontrolle
- In welchen Kanton hat die Kontrolle stattgefunden?
- Was wird konkret gefordert?
- Welche Fristen zur Verbesserung wurden gesetzt?
- Liegt eine schriftliche Forderung, resp. Eine Verfügung des Kantons vor? Bitte beilegen
- Kontaktdaten des Einsenders wie Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse (die Angaben werden für Rückfragen und eventuelle Präzisierungen benötigt und        bleiben innerhalb der EXOTIS:
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Bitte die Angaben an unseren Verantwortlichen für Vogelfragen, Andy Fuchs, senden:
Andy Fuchs, Hündlerstr. 109, 5732 Zetzwil oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Formular Angaben zur Kontrolle    PDF zum ausdrucken
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Neue Bestimmungen für Ausstellungen und Börsen hier

Die ne
uen Bestimmung sind ab Januar 2022 gültig

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GVA begründet neue Schriftenreihe
Unter dem Titel „Wildvogelhaltung – Schriftenreihe für Erhaltungszucht und Artenschutz“ hat die GAV (Gesellschaft für Arterhaltende Vogelzucht e. V.) eine neue wissenschaftliche Schriftenreihe begründet. Publiziert werden Originalarbeiten aus den Themenbereichen Freilanduntersuchungen, Systematik, Artenschutzprojekte, Erhaltungszuchten, Tiermedizin, sofern sie den Umfang eines längeren Zeitschriftenbeitrages überschreiten, fundiert recherchiert sind und im weitesten Sinne zum Arterhalt von Vogelarten (im Freiland und/oder in Menschenobhut) beitragen können. Bevorzugt möchten wir Arbeiten publizieren, die möglichst eine Vogelartengruppe oder einen umfangreicheren Themenkomplex zum Inhalt haben, um die Hefte auch für eine größere Leserschaft attraktiv zu machen.
Die Schriftenreihe steht für Autorinnen und Autoren aus der GAV und aus anderen Vereinen, Verbänden und Instituten zur Verfügung, die sich mit seriösen Erhaltungs- und Artenschutzprojekten beschäftigen. Wie bei allen wissenschaftlichen Zeitschriften und Schriftenreihen können wir an die Autoren kein Honorar zahlen. Sie erhalten stattdessen fünf Freiexemplare ihrer Arbeit als Beleg.
Die Schriftenreihe wird herausgegeben von Werner Lantermann (Oberhausen) und Prof. Dr. Monika Rinder (München). Autorinnen und Autoren mit interessanten Themen können sich zur ersten Kontaktaufnahme gern per Mail an uns wenden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Über die Annahme eines Beitrags bzw. die Reihenfolge des Erscheinens von Heften der Schriftenreihe entscheidet das Präsidium der GAV, das auch den Verkaufspreis für das jeweilige Heft festlegt.
Werner Lantermann & Monika Rinder

 

 

 

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